Guten Morgen,

mir wurde eine psychologische Behandlung für meinen sechsjährigen Sohn empfohlen. Aufgrund mangelnden Selbstbewusstseins und noch ein paar anderer Dinge. Es ist wirklich wichtig, da er dieses Jahr auch eingeschult werden soll. Nun ist es so, dass die Kinderpsychologin an Kindergartenkinder nur Termine für Vormittags gibt, da die Nachmittage für die Schulkinder sind. (Verständlich!) Da die Praxis nicht weit von meiner Arbeit ist, bringt meine Mutter ihn zu mir auf die Arbeit und ich fahre dann weiter zur Praxis. (Meine Eltern sind beide berufstätig, weshalb sie das nicht übernehmen können). Insgesamt bleibe ich der Arbeit 1,5 Std fern. Anschließend komme ich mit meinem Sohn wieder, er bleibt bei mir auf der Arbeit und ich arbeite dann bis zum Feierabend. Ich bin Erzieherin, deswegen klappt das auch. Bisher ist es so, dass ich diese 1,5 Std nach arbeite. Nun meine Frage: Muss ich rechtlich gesehen diese 1,5 Std nacharbeiten?

Vielen Dank für ein paar Antworten :-)