Hallo zusammen. ich habe schon viel im web gesucht aber noch keine eindeutige Antwort gefunden. Mein Mann und ich haben ein EFH gekauft und in 7 Tagen findet die Schlüsselübergabe mit den alten Hausbesitzern statt. als wir letzte woche dort waren um etwas zu klären, waren die Vorbesitzer gerade dabei den Kaminofen auszubauen. (kein KAchelofen zwar, aber ein trotzdem fest verbauter kleiner Gussofen) Uns hat es erstmal die Sprache verschlagen, wir sind fest davon ausgegangen dass dieser mit zum Haus gehört, ich zitiere das Expose vom Makler: ... großzügiger Wohnraum mit Kaminofen... Wir haben uns daraufhin beim Makler erkundigt, dieser meint aber dass das Expose nicht bindend wäre und ja auch z.b. die Möbel auf den Fotos nicht zum Haus gehören würden. er sagt der Kaminofen ist keine fest eingebaute Einrichtung, und außerdem müssten wohl alle sonstigen Gegenstände im Kaufvertrag stehen, falls diese drinbleiben.

Ich kann das dennoch nicht so ganz glauben, es steht doch ausdrücklich so drin und deshalb haben wir ja auch nicht extra nachgefragt-bleibt der Kamin drin?? Anstelle des Kaminofens haben wir nämlich jetzt ein loch in Boden und Wand des Wohnzimmers und sind total verärgert über die Art und Weise der Vorbesitzer.

Meine Frage, wie sind denn die Angaben in einem Expose vom Makler erstellt? Danke für schnelle Antworten