Unser Nachbar hat eine riesige Buche mit ca. 4 Meter-Baumstamm, dass da sehr viel Laub anfällt ist wohl jedem klar! Diese Buche wächst seit Jahren über unsere Einfahrt und wurde bereits vor 3 Jahren nach einem Brief von unserm Rechtsanwalt etwas gestutzt. Unserer Meinung leider zu wenig, und außerdem wächst der Baum natürlich nach! Wir haben nie kosten von Dachrinnenreinigung oder sonstiges verlangt! Laubgitter für die Dachrinnen wurden auf eigene Kosten angebracht! Unsere Bio-Tonne ist in der Herbstzeit immer voll mit Laub unseres Nachbarn, da passt kein anderer Gartenabfall von unserem Garten mehr rein! Ohne dem Laub vom Nachbarn würde die Biotonne das ganze Jahr ausreichen! Liegenlassen bis alles vom Baum unten ist geht auch nicht, da sonst Laub in unsere Garage gelangt! Wir wollen nicht noch mal einen RA für einen Brief bezahlen, was sowieso zu keinem Ergebnis führt! Unsere Fragen: Ab wann ist das Fremd-Laub eine starke Beeinträchtigung? Kann das Laub aus unserer Einfahrt auf die Straßenseite vom Nachbarn gekehrt werden?

Über eine rechtsverbindliche Aussage wären wir Dankbar.