Wir haben seit 1995 ein Grundstück mit Einfamilienhaus in einer Zufahrtstraße die 1995 Öffentlich war also gehörte zur Gemeinde . Ein paar Jahre später wurde die Straße zur Privatstraße ( Eigentümergemeinschaft ) wir hatten damals kein Wegerecht benötigt , da die Zufahrtstraße noch öffentlich war . Wegerecht ist also nicht im Grundbuch eingetragen . Meine Frage ist , haben wir Notwegerecht , Mitnutzungsrecht oder Wegerecht . Vielen Dank