Ist man als Unternehmer** verpflichtet** auf den Namensschildern von Auszubildenen das Wort "Azubi" oder "ich lerne noch" mit aufzunehmen?

Oder reicht es aus, wenn die Lehrlinge durch andere Arbeitsbekleidung (Weste/Hemd) sich von Facharbeitern unterscheiden?

Danke für eure Infos - aber bitte nicht "ja, wäre gut, wenn mans weiß" sondern wirklich nur, ob man rechtlich dazu verpflichtet ist