Ich arbeite als Krankenschwester in einem Pflegeheim als Dauernachtwache. In meiner Ausbildung habe ich mal gelernt das ich lt ArbSchG meine Pausenzeit frei gestalten kann. Sprich wo und wie ich will. Also auch schlafend auf meinem Sofa. Ist dies nicht möglich, darf mir mein Arbeitgeber die Zeit nicht abziehen. Da ich als einzige Fachkraft in der Nacht für das ganze Haus zuständig bin, liegt das also nicht vor. Muss er dafür nun aufkommen? ich meine ja aber meine Chefin lehnt das ab.