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wie lautet den der ganze Satz. OVP heßt wie von einigen Richtig bezeichnet - Orginalverpackung. Das Wort Garantie steht in welchem Zusammenhang. ? Garantie ist eine freiwillige Leistung egal ob gewerblich oder privat. Beide müssen eine Garantie geziehlt anbieten und sich auch daran halten. Wurde keine Garantie gegeben braucht nan sie auch nicht auszuschließen. Ob mit oder ohne OVP. (Maze432 hat sich da völlig vertan) Das gleiche gilt für die Gewährleistung.(hat mit der Garantie nichts zu tun) Händler müssen auf Neuware zwei Jahre und auf Gebrauchtware ein Jahr Gewährleistung geben und können diese nicht ausschließen. Privatverkäufer müssen dies nicht.(ob mit oder ohne OVP) Verkauft er aber einen def. Artikel und hat die Gewährleistung nicht ausgeschlossen haftet er für alles weitere. Und jetzt wird es kompliziert: Hat der priv.Verkäufer die Gewährleistung bei mind. 2-3 seiner Artikel innerhalb von 90 Tagen ausgeschlossen wird dies automatisch zu einer AGB. In einer AGB kann das Gewährleistungsrecht nicht ausgeschlossen werden. Hat er die Gewährleistung ausgeschlossen und den Zusatz für Leib und Leben vergessen ist der Ausschluß ungültig. Der Gewährleistungsparagraph kann nicht im ganzen ausgeschlossen werden.Steht im Beschreibungstext "Ware einwandfrei" und weiter unten wird die Gewährleistung ausgeschlossen ist der Ausschluß ungültig da es sich im obigen Text um eine Beschaffenheitsangabe oder Zusage handelt. Und...und...und .Könnte noch Seitenweise weiterschreiben. Die meisten "Verkäufer" wissen gar nicht auf was für einem Pulverfass an falschen Bezeichnungen und Behauptungen sie sitzen.Sie schreiben den ganzen Schwachsinn anderer ab und stellen es in ihr Angebot nach dem Motto - wenn viele das gleiche/selbe schreiben wird es schon stimmen. Übrigens: Das Verbraucherschutzgesetz in seiner jetzigen Fassung ist nur noch bis zum 13.06.2014 00:00h gültig. Danach gilt das neue in vielen Punkten geänderte Verbraucherrecht ohne Übergangsfrist.Dies ist keine Rechtsberahtung und soll auch keine sein.Übrigens:Hat der Verkäufer bescheidener Weise mehrere GLEICHE Artikel im Angebot und hat bereits im vergangenen Jahr mehrfach den gleichen Artikel verkauft kann er von einem Gericht als gewerblich eigestuft werden. DANN fehlt auf der Angebotsseite das Impressumm und vieles andere was verdammt in Geld geht wenn es der "falsche" sieht. In diesem Sinne - AUGEN AUF -