Hausrecht in einer WG gegenüber Besuchern eines Mitbewohners?

Jeder Bewohner der WG hat jeweils per Einzelmietvertrag ein WG- Zimmer sowie Küche, Bad und Wohnungsflur zur Mitbenutzung gemietet.

Küche und Bad sind möbeliert  und  mit Elektrogeräten voll ausgestattet.

Ein Mitbewohner der WG fällt allerdings durch höchst problematisches Verhalten auf.

Laute nächtliche Musik, keine Beteiligung am Putzplan, versiffte Elektrogeräte nach Gebrauch nicht säubern, versiffte Dusche/ WC nach Badezimmernutzung, regelmäßiger Diebstahl von Lebensmittel aus dem gemeinsam genutzten Kühlschrank, Verbreitung übler Gerüche in der gesamten Wohnung. Diese Liste könnte man endlos fortsetzen. Es ist auch bekannt, dass der Mitbewohner Drogen missbraucht. Mehrere Gespräche verliefen erfolglos.  

Nunmehr empfängt der Wg- Mitbewohner Dauerbesuch von gleich mehreren Personen, deren Herkunft augenscheinlich aus dem gleichen sozialen Milieu stammt und die gleichermaßen in den gemeinsam genutzten Wohnräumen „hausen“.

Diese Besucher halten sich sogar in der Wohnung auf, wenn der Mitbewohner nicht zuhause ist.

Ist es durch die anderen WG Bewohner möglich im Rahmen des Hausrechtes zumindest für die Besucher des Mitbewohners den Zutritt zu den Räumen die der Mitbenutzung zur Verfügung stehen zu verweigern?

Welche Regeln gelten hier betreffend des Zustritts zur Wohnung durch diese Besucher?

Welche Regeln gelten der zur Mitbenutzung angemieteten Räume?

Würde das auch die Nutzung von Dusche und WC durch die Besucher umfassen?

Über kompetente Antworten würde ich mich sehr freuen

Recht, Mietrecht, Hausrecht, WG