Der jeweilige Einzelmietvertrag der WG -Bewohner umfasst die Küchenmitbenutzung.
Darf man verdorbene Lebensmittel des WG- Mitbewohner entsorgen?
Jedem Mitbewohner sind gemäß gemeinsamer Absprache bestimmte Schubladen und Schränke in der Küche zugeordnet, die nicht verschlossen sind.
Auch im gemeinsam genutzten Kühlschrank ist jedem Bewohner ein Fach zugeordnet.
Einer der Bewohner lässt allerdings in seinen zugeordneten Schränken Lebensmittel verderben. Regelmäßig befinden sich verschimmelte, übelriechende und auch nässende vergammelte Lebensmittel in den zugeordneten Fächern des Mitbewohners. Auch das Gefrierfach müsste dringend mal abgetaut werden.
Zahlreihe Gespräche mit dem Mitbewohner betreffend dieser Zustände sind allesamt fruchtlos verlaufen. Eine Mitwirkung zur Beseitigung dieser Zustände ist von Diesem nicht zu erwarten.
Da hier ein schädlicher Übergriff an den Lebensmitteln der anderen WG- Bewohner droht durch direkt benachbarte Schubladen und Fächern würden wir gerne wissen, ob wir verdorbene Lebensmittel des Mitbewohners verwerfen dürfen?