Ja, gem. den §§ 70 und 71 ist der Einsatz eines Pferdes mit Hufschuhen erlaubt. In der LPO steht geschrieben:"Hufschuhe sind grundsätzlich erlaubt, solche, die über den Kronenrand des Hufes hinausreichen, sind nicht zugelassen."
Ja, gem. den §§ 70 und 71 ist der Einsatz eines Pferdes mit Hufschuhen erlaubt. In der LPO steht geschrieben:"Hufschuhe sind grundsätzlich erlaubt, solche, die über den Kronenrand des Hufes hinausreichen, sind nicht zugelassen."