Guten Abend,

ich habe im Jahr 2019 (BJ 2001) eine Eigentumswohnung mit Tiefgaragenstellplatz gekauft. Im Kaufvertrag ist der Preis aufgeteilt, 199710€ für die Wohnung und 15000€ für den Stellplatz. Muss ich die AfA als eine gemeinsame Immobilie vornehmen oder dürfen die Eigentumswohnung und Tiefgaragenstellplatz separat abgeschrieben werden?

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen, JS