Hallo! Zu meiner Frage: Wir haben auf dem Werksgelände ein Fussgängerleitsystem. Dieses habe ich am Sonntag(keine LKW´s o.Ä. auf dem Gelände) nach Feierabend kurz verlassen um meinen Heimweg abzukürzen. Nun wurde mir eben gesagt,dass ich im wiederholungsfall mit einer schriftlichen Abmahung rechnen darf! Wäre dies überhaupt rechtens?