Kleine Frage: sollte die BGV A8 für die betriebliche Sicherheitskennzeichnung herangezogen werden oder die ASR A1.3? Ich habe beide Normen mal überflogen und für mich sehen diese ziemlich identisch aus. Ich habe aber gelesen dass die BGV A8 nur für spezielle Bereiche gilt (z.B. öff. Verwaltung).
Einige Shops bieten Zeichen nach BGV A8, andere nach ASR A.1.3. Wobei die Symbole identisch sind.
Habe ich folgendes richtig verstanden:
Sowohl die BGV A8 als auch die ASR A1.3 greifen auf die Vorgaben der deutschen DIN4844 zurück. Der aktuelle "Entwurf" der 4844-2 (2011) enthält aber bereits die Symbole der internationalen ISO 7010. Bevor diese neue 4844-2 veröffentlicht wird, muss die ISO 7010 auf europäischer Ebene übernommen werden (EN ISO 7010). Bis dahin gilt die alte ASR A1.3 von 2007. Ist das soweit richtig?
Aber welche Rolle spielt dabei die BGV A8?