Hallo Zusammen,

ich bin aktuell Anwärter bei einer Polizei des Bundes und würde gerne zu einer Landespolizei gehen. Wie sieht es denn hier aus mit der Rückzahlung der Anwärterbezüge?

Mein Gedankengang ist folgender:

Ein Dienstherrnwechsel als Beamter auf Widerruf ist soweit ich weis nicht möglich, also müsste ich das Beamtenverhältnis kündigen und als Landesbeamter auf Widerruf neu ernannt werden. Das würde aber bedeuten, dass ich die Anwärterbezüge zurückzahlen müsste, soweit ich die 3 Monate nach Beginn des Studiums überschritten habe. Theoretisch bleibe ich jedoch im öffentlichen Dienst und bleibe sogar bei einer Polizeibehörde. Oder sollte man das Studium lieber abschließen und den Antrag für den Beamten auf Probe erst dann bei den anderen Dienstherrn stellen?

Was für Möglichkeiten stehen mir gerade offen?

Danke im Voraus