Es ist bei der Antwort hilfreich, von dem Ansatz auszugehen, dass die Menschenwürde aus einem Bündel von Rechten besteht, die jedem Menschen beigelegt und nicht verhandelbar sind. Solche Rechtssammlungen sind: 1) Die Konvention der Menschenrechte auf UN- oder auch 2) Europa-Ebene, 3) die Kinderrechtskonvention, aber auch 4) die "Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen" des (deutschen) Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Kinder. Hierher gehören sicher auch 5) die "Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte" in der französischen Revolution oder 6), die "Rechte der Frau und Bürgerin" von Olympe de Gouges (ebenfalls aus dieser Zeit) oder Passagen der 7) Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten von Amerika.Sicher sind die Verbindlichkeit der Sammlungen abgestuft zu betrachten: 1), 2), 3), 4) und 7) sind staatliche und überstaatliche Willenserklärungen, 5) und 6) sind das nicht.Im Einzelnen können nun Handlungen, Anordnungen und Gesetze mit den konkret vorhandenen Konventionen, Charten usw. abgeglichen und Verstöße gegen die Menschenwürde, die oft auch klare Rechtsverstöße sind, herausgearbeitet werden."Verstöße gegen die Menschenwürde" werden so aus einem oft "gefühlten", diffusen Bereich herausgeholt und konkretisiert. Das macht die Identifikation und damit die notwendige Bekämpfung einfacher.Viel Erfolg dabei!

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