Hallo Ich habe eine Frage ,oder besser gesagt eine Theorie... Fakt ist mit dem B-Führerschein Darf mann nur ein KFZ bewegen und in betrieb nehmen wenn nicht mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht...soweit so gut
Aber eine Zugmaschine von einem Sattelschlepper hat nicht mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht..Ich meine nur die Zugmaschine ohne aufleger. So ...was für ein Gesicht macht dann ein Polizist bei einer Verkehrskontrolle wenn ich ihm nur den B- Schein zeige ....das recht ist auf meiner seite...oder???? Lustig ist es auf alle Fälle....Werde mich schlau machen...und dann borge ich mir eine Zugmaschine aus und provoziere eine Verkehrskontrolle ....Werde denn Dialog mit dem Polizisten auf video Aufnehmen und ins Netz stellen (you Tube) Freue mich schon wird sicher ein Kasperletheater........