In meinem mietvertrag werden die Kosten für die Treppenhausreinigung mit unter den Nebenkosten veranschlagt, leider nur mittels Gesamtbetrag. Den Hausmeister, der für diese Reinigung zuständig ist habe ich bereits mehrfach auf sein Versäumniss hingewiesen, leider ohne Erfolg. Um wieviel prozent darf ich die Miete in diesem fall mindern?