unser Nachbargrundstück mit einem Einfamilienhaus hat seit 3 Jahren neue Besitzer. Wir wohnen in einer Eigentumsanlage mit 17 Wohneinheiten und einem großen Gemeinschaftsgarten. Dieser wird zum Nachbargrundstück von Hecken und altem Baumbestand abgegrenzt. Der Baumbestand ist älter als unsere Anlage, die 2007 nach Abriss der alten Häuser gebaut wurde. Nun möchte der Nachbar, dass wir die aus Sichtschutz angelegten Hecken, die zur Zeit 2,50 Meter hoch sind, kürzen. Auch soll der alte Baumbestand (ca. 40 Jahre) rapide gekürzt werden. Hecke und Bäume standen, als sie vor 3 Jahren das Haus kauften. Also waren sie über die Gestaltung unserer Anlage informiert. Müssen wir nun die Hecke runterschneiden? Wenn ja, auf welches Niveau. Der Abstand zur Grünstücksgrenze beträgt 80 cm. So, wie auch der Altbaumbestand. Das Haus der Nachbarn ist ca. 25 Jahre alt. Die Vorbesitzer hat es nicht gestört. Wer kann hierzu eine Antwort geben?