Ich suche bisher vergeblich nach einer in der Gesetzgebung verankerten Regelung bezüglich der Erneuerung von nach der 1%-Regel versteuerten Dienstfahrzeugen.Beispiel: Neues Dienstfahrzeug, die private Nutzung wird mit 1% versteuert, das Fahrzeug wird nun 8 Jahre und 4 Monate alt, d.h. ist mit 100% des Listenpreis versteuert.Als Arbeitnehmer beginnt man nun dieses Fahrzeug mit jedem Monat ein zweites Mal zu bezahlen. Mancher mag sein Auto ja lieben und das gerne tun, aber es erscheint mir unlogisch, dass es diesbezüglich überhaupt keine außerbetrieblichen, resp. rechtlichen Vorgaben existieren sollen. In allen Foren wird auf ähnlich Fragen eher schwammig bis gar nicht geantwortet oder immer nur auf betriebliche Regelungen verwiesen. Besteht ab irgendeinem Zeitpunkt ein Recht auf Erneuerung, bzw. kann auf Wandelung des geldwerten Vorteils bestanden werden?Weis hier jemand mehr ?