mein sohn hat in der disco ein mädchen kennengelernt und leider mit nach hause genommen.nach 15 monaten hat er dann erfahren,dass er papa ist und ich opa(dafür waren vaterschaftstest bei 3(!) personen nötig.für das kind zahlt er unterhalt,es ist auch regelmäßig bei uns(inzwischen schon 2 jahre alt).mit der frau hatte er nur die eine nacht gemeinsam.nun kommt das jugendamt auf die idee,er müsse der kindesmutter aus anlass der geburt ebenfalls unterhalt zahlen!die hat etwa 14 monate nach der geburt meiner enkeltochter auch noch ein kind von einem anderen bekommen,mit dem sie auch nicht mehr zusammen ist.bei einer ehe oder eheähnlichen gemeinschaft würde ich das ja noch einsehen,aber bei einer einmaligen bekanntschaft?die frau hat doch mindestens ebensoviel schuld oder?vor der geburt hat sie für 300-400 E in einer spielhalle gearbeitet,danach auch noch eine zeitlang.seitdem bekommt sie geld in höhe von hartz IV und das geld möchte das amt komplett von meinem sohn wiederhaben und das soll er auch in zukunft zahlen!ob der 2. vater das ebenfalls zahlen soll,weiß ich nicht.dann braucht sich eine frau ja nur 2 dumme,am besten reiche kerle suchen und sie hat erst mal ausgesorgt,oder wie ist das zu verstehen?
muss man der kindesmutter(nach einem one night stand)nach dem begriff unterhalt aus anlass der geburt,unterhalt zahlen?
Unterhalt
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