Hallo liebe Community,

mit Datum vom 05.02.2013 erhielt ich von meinem Vermieter ein Mieterhöhungsverlangen gemäß § 588 BGBB.

Im Schreiben wurde - scheinbar versehentlich - angegeben, dass die Mieterhöhung zum 01.09.2011 erfolgt.

Zum besagten Datum bestand jedoch noch gar kein Mietverhältnis. Der Einzug erfolgte erst am 15.01.2012.

An anderer Stelle auf Seite 2 des Schreibens steht folgende Aussage mit dem korrekten Datum "Dementsprechend ergibt sich folgende Berechnung der Netto-Mieter ab dem 01.05.2013."

Die Zustimmungserklärung ist bis zum 30.04.2013 fällig.

Nun meine Frage: Ist die Erhöhung trotz des Fehlers gültig?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!