Ist eine Mieterhöhung mit falschen Datum gültig?
Hallo liebe Community,
mit Datum vom 05.02.2013 erhielt ich von meinem Vermieter ein Mieterhöhungsverlangen gemäß § 588 BGBB.
Im Schreiben wurde - scheinbar versehentlich - angegeben, dass die Mieterhöhung zum 01.09.2011 erfolgt.
Zum besagten Datum bestand jedoch noch gar kein Mietverhältnis. Der Einzug erfolgte erst am 15.01.2012.
An anderer Stelle auf Seite 2 des Schreibens steht folgende Aussage mit dem korrekten Datum "Dementsprechend ergibt sich folgende Berechnung der Netto-Mieter ab dem 01.05.2013."
Die Zustimmungserklärung ist bis zum 30.04.2013 fällig.
Nun meine Frage: Ist die Erhöhung trotz des Fehlers gültig?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!
Mieterhöhung,
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