Mich interessiert, inwieweit ein Abgeordneter aus den Reihen der zukünftigen Regierungsfraktion(en) bei einer Bundeskanzlerwahl "unabhängig" ist.

Welchen Entscheidungsspielraum hat er? Ist er an Weisungen seiner Partei gebunden? Gibt es überhaupt solche Weisungen?

Wikipedia sagt: "Der Abgeordnete als Träger des freien Mandats ist insbesondere an keine Aufträge der Wähler, seiner Partei oder seiner Fraktion gebunden." Gilt das auch hier? Wie wird das üblicherweise gehalten?

Google hat mir leider gar nicht weitergeholfen. Vielen lieben Dank im Voraus! :-)