Da ich hauptsächlich Güter zum ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% verkaufe, ergab sich für das vorangegangene Kalenderjahr ein Umsatzsteuer-Überschuss zu meinen Gunsten. Deshalb hat mich das Finanzamt verpflichtet, die Umsatzsteuervoranmeldungen ab sofort vierteljährlich abzugeben (bisher: monatlich). Kann ich auf Antrag oder einfach durch das vorzeitige Abgeben auch weiterhin z.B. eine monatliche Abgabe herbeiführen? Denn so verschaffe ich dem Finanzamt einen Kredit, da ich meist etwas ausgezahlt bekomme und nun länger darauf warten muss.