Also unterlassene Hilfeleistung für Tiere gibt es nicht. Sonst würde man sich ja zum Beispiel strafbar machen wenn man sieht, dass ein Vogel gegen eine Scheibe fliegt und nicht sofort hinläuft um zu helfen... Oder wenn man vom Auto aus am Strasenrand ein Tier liegen sieht und nicht sofort stehen bleibt um nachzusehen ob man ihm helfen kann. Das wäre einfach nicht durchsetzbar. Und zum beispiel ein wildes Tier, das leidet, würde ich definitiv nicht anfassen - ich weiß ja nicht, mit welchen Krankheiten es infiziert sein könnte.

Was man tun kann um gequälten Tieren zu helfen ist auch eine Anzeige bei der Polizei - wegen Verletzung des Tierschutzgesetztes...

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