Ich werde ab 01.07.13 als Versicherungsvertreterin nach HGB 84, also selbständig, bei einer großen deutschen Versicherung arbeiten.

Was ich nicht verstehe ist, wie funktioniert das, wenn ich ein monatliches Fixum erhalte, mit Urlaub und Krankheitstagen? Es sieht also so aus, dass ich ein ganz ordentliches Fixum erhalte, bin aber nicht im Außendienst, sondern im Innendienst im Schalterverkauf. Das heißt, ich kann ja nicht unbegrenzt Urlaub nehmen oder längere Zeit krank sein.

Muss mir der Agenturinhaber jeden Monat das volle Fixum zahlen, auch wenn ich Urlaub mache oder krank bin? Das wäre ja für ihn gar nicht kalkulierbar.

Andererseits bin ich ja selbständig, obwohl Ausschließlichkeitsvertreterin, dass heißt, ich darf nur für diese Versicherung arbeiten.

Worauf muss ich nun achten? Habe den Vertrag noch nicht gesehen, den soll ich erst morgen unterschreiben.

Vielen Dank schonmal für eure Antworten!