Hallo, ich wollte hier mal eine Frage stellen. Ich mache gerade führerschein und habe 12 Fahrstunden hinter mir. Die Sache ist, dass ich schon in der ersten Stunde auf der Landstraße war, was als Übungsstunde zählen soll. Danach musste ich - so wie ich es von meinem Fahrlehrer verstanden habe - mit den Sonderfahrten anfangen (Landstraße, Autobahn und jetzt die Nachtfahrten). Nur mein Fahrlehrer sagt nie deutlich, obwohl ich ihm konkrete Fragen stelle zu den Fahrstunden, was z.B. in den nächsten Fahrstunden machen werden und redet einem drumherum. Da ich bisher von niemandem gehört habe, dass man mit den Sonderfahrten beginnt, wollte ich mal fragen, ob das überhaupt erlaubt ist und ob bei manchen der Ablauf genau so war. Sah das bei jemandem genauso aus?