Hallo liebe Community,

ich habe ein Geschäftskundenpaket per Hermes-Versand verschickt. Dieses ist laut Käufer nicht bei ihm angekommen. Daraufhin habe ich ein Nachforschungsantrag gestellt und Hermes konnte das Paket nicht wieder auffinden. Ersttattet wurde mir allerdings nur der Einkaufspreis der Waren und nicht etwa den Gesamtwert der Sendung.

Das mir Hermes nur den Einkaufswert erstattet steht in den AGB´s drin jedoch frage ich mich ob das bei stark grob fahrlässigen Verhalten des Zustellers dennoch so von mir akzeptiert werden muss. Laut Käufer hat ihm der Fahrer gesagt, dass er das Paket vor die Tür gestellt hat und auch selber unterschrieben hatte. Dann soll er sich doch rausgeredet haben und es einer völlig fremden Person übergeben haben wo die Unterschrift nicht einmal Ansatzweise mit dem Namen des Empfängers übereinstimmt.

Hat jemand von euch mal Erfahrungen damit gemacht?

An sich würde ich dem Käufer den Gesamtbetrag erstatten allerdings wirkt das Ganze Verhalten des Verkäufers auch suspekt auf mich so dass ich auch daran denke dem Käufer nichts zu erstatten, da ich als Verkäufer meine Leistungen (Paket ist verschickt worden und laut Hermes wurde es zugestellt) erfüllt habe.

Würde mich sehr über hilfreiche Informationen freuen.