Hallo! Ich hätte so eine Frage: Wird ein Brief mit Schufa-Auskunft drinnen vom Absender mit "nicht weitersenden" vermerkt? Die Geschichte in Nussschale: im moment wohne ich nicht da, wo ich angemeldet bin. Meine Meldeadresse möchte ich natürlich solange behalten, wie eine neue Wohnung nicht gefunden wird. Aber ich will nicht, dass mein Post in die alte Wohnung gesendet wird. Um dieses Problem zu lösen, suche ich eine neue Wohnung. Für die neue Wohnung brauche ich eine Schufa, der Schufa Holding AG will meine Schufa aber auf keine alternative Postadresse schicken. Wo ich angemeldet bin, kann ich den Brief nicht abholen. Den Brief eben mit diesem Dokument drinnen, was ich genau dafür beantragt habe, um diese alles zu lösen... Teufelkreis?... Paradoxon?... Als alternative habe ich mir den Nachsendeauftrag ausgedacht. Aber wenn die Schufa als ämtliche Sendung zählt und wird auf dem Briefumschlag "Nicht weitersenden" stehen, wird auch der Nachsendeauftrag nicht helfen... Hat jemand von euch schon damit Erfahrungen gehabt? Vielen Dank für alle Antworten im Voraus.