Wenn deine Frage noch aktuell ist: Sofort beim Gericht Vollstreckungsabwehrklage erheben und zeitgleich einen Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung stellen. Ggf. sollte dich hierbei ein Anwalt unterstützen. Wenn du dich aber mit der Marterie beschäftigst kannst du das auch selber bewerkstelligen. Anwälte sind auch nur Menschen mit meist bestenfalls mittelmäßigen Fähigkeiten =)
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ok die steuerrechtliche Seite ist natürlich durchaus Interessant. Ich habe selbstverständlich keinerlei Lizenzen (bin kein Tabakhändler o.ä.). Aber der Privatverkauf der Zigarren müsste doch in kleinen Mengen (nicht regelmäßig) legal sein. Ich werde die Zigarren nicht rauchen und könnte sie ja ansonsten nur verschenken und im Bekanntenkreis ist auch kein Zigarrenraucher vorhanden.