Ein gemeinnütziger Verein hat bezüglich der jährlichen Kirchweih in ehrenamtlicher Sache eine Zeitung erstellt. Diese gibt es einmal im Jahr. Es handelt sich hier nicht um ein redaktionelles Blatt. Im letzten Jahr haben sich einige Einwohner, welche die Zeitung wegen ihres "keine Werbung-Schildes" nicht erhalten haben, darüber beschwert. Es könnte aber auch andersrum sein. Wie ist nun die Rechtslage? Darf man die Zeitung bei "keine Werbung/Reklame" einwerfen oder nicht? Und wie sieht es mit "keine Zeitungen" aus? Da scheint mir der Fall eigentlich klarer, aber trotzdem wäre ich mir gerne sicher.
Bei der Zeitung handelt es sich um ein Informationsblatt mit Texten über die bevorstehende Kirchweih, verfasst von Amtsträgern wie Bürgermeister, Ortsvorsteher und dem gemeinnützigen Verein.
Bitte um seriöse Antworten.
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