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Antwort
nach deutschem Recht kannst du den Vertrag anfechten, wenn du unter dem Einfluss von "geistigen Getränken" stehst. Wenn du dich allerdings selbst besoffen hast (und du nicht unwissentlich abgefüllt wurdest) musst du deinem Vertragspartner allerdings Schadensersatz leisten (falls du z.B. ne Pizza bestellt hast und er Zutaten verbraucht hat).