Hallo 14935,

wir versuchen bei unserer Erklärung nur auf Ihre Aufgabenstellung einzugehen und dabei andere Begriffe oder unnötige Details und Sonderfälle (z.B. Mutationen) zu vermeiden. Also bitte keine Vorwürfe, die Erläuterung wäre nicht komplett oder begrifflich falsch bzw. veraltet.

Ein Vaterschaftstest wird in der Regel durch Analyse von DNA-Loci bewerkstelligt, die jeder Mensch doppelt hat (also nicht auf den Geschlechtschromosomen liegend). Darauf nimmt auch die von Ihnen gezeigte Abb. 2 Bezug. Es kann nämlich sein, dass man zweimal das gleiche Merkmal geerbt hat (wie Person 2), das dann dementsprechend doppelt vorliegt. Der auch in Abb. 2 verwendete Fachbegriff dafür lautet homozygot, also quasi „gleicherbig“. Häufiger beobachtet man jedoch, dass diese Merkmale heterozygot, also „verschiedenerbig“ sind.

Was man auch in Abb. 2 erkennen kann, ist, dass die Unterschiede der einzelnen Merkmale in der Anzahl der dort als „Wiederholungssequenzen“ bezeichneten Teilabschnitte liegen. Person 1 hat im Locus TH01 einmal 7 und einmal 4 Wiederholungssequenzen. Das führt dazu, dass die DNA-Bereiche unterschiedlich lang sind (wer hätte es gedacht: 7x ist länger als 4x).

Das wiederum ist für Abb. 3 wichtig. Hier wurde nämlich die DNA elektrophoretisch aufgetragen. Dabei laufen längere DNA-Stücke (Fragmente) langsamer von oben nach unten durch das Gel als kürzere. So kann man sie mit dem bloßen Auge voneinander unterscheiden. Dabei stellt man fest, dass das Kind sein kürzeres (weiter nach unten gelaufenes) Fragment von der Mutter geerbt hat und dementsprechend das größere vom Vater sein muss. Mann a hat kein gleiches Fragment, kann also als biologischer Vater des Kindes ausgeschlossen werden. Mann b hat ein gleiches Fragment, könnte also der Vater des Kindes sein.

In Abb. 3 fällt auch auf, dass die Mutter, das Kind und Mann b in diesem Locus heterozygot sind, während Mann a homozygot ist. Das hat keine Auswirkung auf die Fragestellung, ist nur nochmal eine Veranschaulichung des in Abb. 2 dargestellten Unterschiedes.

 

Übrigens: Um mehr Sicherheit zu erlangen, untersucht man in echten Vaterschaftstests noch mehr Loci (nämlich mindestens 15), da Mann b ja auch ZUFÄLLIG das gleiche Merkmal haben könnte, wie das Kind. Dass er und das Kind allerdings in 15 Loci zufällig gleiche Merkmale besitzen ist sehr unwahrscheinlich. Mehr zu diesem Thema finden Sie in anderen Antworten von uns.

 

Wir hoffen, dass wir Ihnen weiter helfen konnten.

Viele Grüße

Ihr Team der bj-diagnostik GmbH

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Hallo deepcon,

das Ergebnis eines Verwandtschaftstests sollte immer über 99,9 % liegen, damit es als „praktisch erwiesen“ gilt. Wenn es z.B. vor Gericht geht, wird sogar oft verlangt, dass dieser Wert überschritten wird.

Abhängig ist es von etlichen Faktoren – einige davon hat ichweisnix schon genannt:

  • Anzahl der getesteten DNA-Bereiche (Marker)
  • Anzahl der Testpersonen
  • Gegenhypothese (oder vielleicht sogar mehrere?) und die (unter anderem davon abhängige)
  • a-prori-Wahrscheinlichkeit*

Das Geschlecht der Testpersonen ist nur dann relevant , wenn auch geschlechtsspezifische Marker untersucht werden, also solche, die auf dem X- oder Y-Chromosom sitzen.

Aber selbst wenn man all diese Faktoren kennt, sind die Vorhersagen über die Aussagekraft des Ergebnisses oft schwierig. Denn letzten Endes kommt es darauf an, dass die DNA-Merkmale, die die Personen tragen, möglichst aussagekräftig sind. Darum kann es vorkommen, dass Ergebnisse zweier Tests mit der gleichen Fragestellung völlig unterschiedlich starke Aussagekraft erzielen.

Wenn z.B. mögliche Geschwister viele Merkmale gemeinsam haben und diese Merkmale auch noch selten sind, kommt auch schon bei wenigen Markern ein entsprechend klares Ergebnis heraus (99,9 % oder mehr).

Übrigens: 49% sind im Grunde gar kein Ergebnis, denn wie ichweisnix schon schrieb, liegt in aller Regel die a-priori-Wahrscheinlichkeit bei 50%. 49% ist dazu keine große Veränderung, also kein wirklicher Erkenntnisgewinn.

 

Wir hoffen, wir konnten Ihnen noch etwas weiterhelfen.

Viele Grüße

Ihr Team der bj-diagnostik GmbH  

*also die Wahrscheinlichkeit für eine Hypothese VOR der Untersuchung. In Ihrem Beispiel mit zwei Hypothesen („Halbgeschwister“ & „nicht verwandt“) liegt die Wahrscheinlichkeit bei 50:50, also 50% für jede einzelne Hypothese.

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Wenn die möglichen Väter bei einem DNA-Vaterschaftstest eng verwandt sind, zum Beispiel Brüder sind, ist die Differenzierung der möglichen Väter schwierig, wenn die Mutter nicht an der Untersuchung teilgenommen hat. Mit einer Probe der Mutter läßt sich die Frage der Vaterschaft i.d.R. lösen. Ohne Probe der Mutter ist evt. kein eindeutiges Ergebnis erzielbar. Genauer beschrieben sind die Hintergründe unter https://www.bj-diagnostik.de/vaterschaftstest/bruder-des-vater-ist-alternativvater

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Tatsächlich sind indirekte Vaterschaftstests nicht so einfach wie Tests, bei denen Proben von Vater und Kind und ggf. Mutter zur Verfügung stehen. Bei den sogenannten indirekten Abstammungstests (ohne Probe des möglichen Vaters) ist eine Probe der Mutter empfehlenswert. Alternativ können ggf. Geschwister der Eltern analysiert werden, um ein besseres Ergebnis zu erzielen. Oder es stehen noch Gegenstände verstorbener Personen zur Verfügung, die ggf. für eine DNA-Analyse verwendet werden können (hierfür müssen gesetzliche Einschränkungen beachtet werden.) bj-diagnostik kann im Vorfeld aufgrund der eigenen Erfahrung und durch mathematische Simulationsberechnungen abschätzen, ob sich bei den zur Verfügung stehenden Testpersonen in der vorliegenden Konstellation eine Verwandtschaftsanalyse lohnt. Eine Garantie für ein bestimmtes Ergebnis gibt es aber bei indirekten DNA-Tests mit dieser Konstellation nicht. Viele Informationen haben wir unter bj-diagnostik.de/vaterschaftstest/geschwistertest zusammengefasst. Oder rufen Sie uns einfach an, um ihren Fall individuell zu besprechen.

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