Wir (2 Erwachsene, 3 Kinder (15,13,7) wohnen mit unseren Vermietern in einem 2-Familienhaus, wir im oberen Stock, Vermieter im unteren Stock. Jetzt ist im einem Bereich der Glaushaustür (Außentür zum Haus, nicht unsere Wohnungstür) ein Riss entstanden. DIe Tür hat vier Glasbereiche, unten links ist der Riss. Unsere Vermieter waren eine Woche im Urlaub und beschuldigen eines unserer Kinder hätte den Riss verursacht. Eines meiner Kinder war im Schullandheim, kann es also nicht gewesen sein, die anderen 2 verneinen auch nach ausdrücklichem nachfragen etwas mit der Sache zu tun zuhaben. Man muß dazu sagen die Tür liegt nicht direkt zum Bürgersteig hin sondern an der Rückseite des Hauses. Unser Vermieter meint unsere Versicherung müsste zahlen, da es nur ein Mitglied unserer Familie gewesen sein kann, da sie ja im Urlaub waren. Ich bin jedoch der Meinung das es durchaus der Paketbote etc, gewesesen sein könnte, da die Tür ja für die Allgemeinheit zugänglich ist. Meine Frage ist, es würde doch bei unklarer Sachlage wer die Tür beschädigt hat sowieso unsere Versicherung nicht bezahlen, da der Verursacher nicht bekannt ist. Muß nicht die Versicherung des Vermieters bezahlen ?

Vielen Dank für die Antworten

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