Ich habe eine Zusammenveranlasung für meine Einkommenssteuer für das Jahr 2023 beim Finanzamt abgegeben. In dieser musste ich auch meine gewerblichen Einkünfte angeben (Anlage G, Einnahmenüberschussrechnung).

Muss ich für mein Kleingewerbe nun erneut eine separate Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt abgeben? Das wäre ja doppelt und sehr aufwändig dies nun erneut für das Kleingewerbe zu machen.

Dass ich zwingend eine Umsatzsteuer- sowie Gewerbesteuererklärung abgeben muss, ist mir bekannt.