Hallo! Ich bin Lehrer einer Berufsschule und würde gerne wissen, ob ich an Schüler Waren verkaufen darf. Es würde sich hier um Motoröl handeln. Spricht hier ein Gesetz dagegen oder bedarf es der Genehmigung durch die Dienstbehörde? Natürlich würde der Verkauf in keinster Weise die dienstlichen AUfgaben behindern.

Wer weis Rat - ideal wären Präzedenzfälle, oder Kollegen mit Erfahrung in dieser Richtung