Ich bin seit fünf Jahren in der Insolvenz. Mein Arbeitgeber hat bisher immer die Beträge an den Treuhänder abgeführt, die über dem pfändungsfreien Einkommen lagen. Er hat allerdings nicht dabei berücksichtigt, daß für mich eine Unterhaltspflicht gegenüber meinem Ehepartner besteht. Von wem kann ich mir das Geld zurückholen - wenn überhaupt? Also den Arbeitgeber auf Schadenersatz verklagen oder vom Treuhänder?Durfte der Teuhänder das Geld überhaupt behalten, da er ja von meiner UInterhaltspflicht weiß und jeden Monat eine Kopie der Lohnabrechnung bekommt?