unser enkelkind ist in vollpflege bei pflegeeltern. wir dürfen sie nur alle 12 wochen a´2 std sehen in begleitung eines der pflegeeltern. wir würden aber unser enkelkind gerne alleine zu besuch haben. auch was wir schenken, wird von den pflegeeltern bestimmt. dürfen die das. sorgerecht ist halbe bei tochter und halbe bei jugendamt. könnten wir unser enkelkind ganz zu uns in pflege bekommen , die jüngere schwester lebt schon bei uns.