Hallo!

Ich erwarte bald einen Brief von der Staatsanwaltschaft (bin 16) und wollte jetzt einmal Fragen ob nur das Gericht Sozialstunden anordnen kann oder auch der Staatsanwalt. Hab nämlich einen Bericht gelesen, in den es hieß: "Die Arbeitsleistungen, sowie die Anzahl der abzuleistenden Stunden, werden vom Jugendgericht oder der Staatsanwaltschaft verordnet."

Stimmt das?

Wenn ja, kann es dann sein, dass ich nicht vor Gericht muss sondern von der Staatsanwaltschaft die Sozialstunden bekommen (also ohne Gericht)?

Danke für die Antworten! :)

LG