Seit 2016 hat meine Mutter mit mir eine Vorsorgevollmacht geschlossen. Allerdings ist sie nicht beglaubig.

Die vorsorgevollmacht beinhaltet alles, von Entscheidungen der Gesundheitlichen bis hin zum Geschäftlichen ( Hausverkauf und ähnliches) Vorsorge.

Als Betreuer wenn kein Gerichtlicher gestellt werden soll usw.

Außerdem bis über der Tot hinaus.

Jetzt liegt sie im Krankenhaus und muss operiert werden mit 82 Jahren. Geistig ist sie auch mächtig angeschlagen wurde im Krankenhaus festgestellt.

Bin ich jetzt automatisch ihr Betreuer und gilt die Vorsorgevollmacht dann auch ohne Notarielle Beglaubigung?