Hallo, wir haben Probleme mit unsere Hausverwaltung: 1. Der Verwaltungsbeirat hat der Hausverwaltung fristgerecht Anträge zur Eingentümerversammlung geschickt, diese hat die Anträge z.T. gar nicht als TOPs in die Einladung zur Eigentümerversamlung aufgenommen und z.T. sprachlich so verändert, dass der Sinn des Antrags nicht mehr deutlich wird. Ist das zulässig? 2. Die Verwaltung hat ohne Absprache mit dem Beirat einen TOP in die Tagesordnung aufgenommen: Niederlegung der Verwaltungstätigkeit. Das heißt, der Verwalter legt die Verwaltungstätigkeit zum Ende des Jahres nieder. Es fehlt aber der TOP "Neubestellung eines Verwalters". Das bedeutet, wir können in der anstehenden Eigentümerversammlung gar keinen neuen Verwalter bestellen. Ist das so zulässig? 3. In der Tagesordnung fehlt der TOP "Genehmigung der Tagesordnung". Geht das? Muss die Tagesordnung nicht in der Versammlung von den Eigentümern genehmigt werden? Danke für eure Tipps.