Mein Sohn besucht derzeit eine Kindertagesstätte und wird dort bis 16:00 Uhr betreut. Im nächsten Jahr wird mein Sohn eingeschult. In der Grundschule gibt es derzeit aber nur eine Betreuung bis 12.30 Uhr. Gibt es ein Gesetz / Vorschrift, die es verlangt, wenn die Kindertagesstätte bereits erweitere Betreuungszeiten anbietet, diese erweiterten Betreuungszeiten auch von der Grundschule erfüllt werden müssen?