Der zukünftige Arbeitgeber möchte mich mit der Voraussetzung einstellen, dass ich zuerst eine einwöchige Probearbeit absolviere und dazu sollte ich mich beim Arbeitsamt anmelden und auch die Probearbeit melden.

Mir wurde bei der Agentur für Arbeit mitgeteilt, dass ich arbeiten könnte, ohne dass ich das bei der Agentur für Arbeit melden sollte (nur dann wenn ich arbeitslos gemeldet wäre).

Ist das richtig so? Wäre das nicht ansonst Schwarzarbeit?

(bzw. ich stehe in einem Minijob-Arbeitsverhältnis und die Probearbeit würde aus diesem bestehenden Arbeitsverhältnis erfolgen. Derzeit bin ich nicht weder beim Jobcenter oder bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend gemeldet)