Hallo, ist ein Möbelgeschäft rechtl. verpflichtet die Differenz z.b für eine Polstergarnitur auszuzahlen, wenn sie damit werben? In unserem Vertrag heisst es: "wenn sie innerhalb von 14 Tagen nachweisen können, einen identischen Artikel bei gleicher Leistung in einem anderen Möbel- oder Einrichtungshaus günstiger zu bekommen, erhalten Sie die Differenz des Kaufpreises in bar zurück. Wahlweise bekommen sie auch die Differenz des Kaufpreises plus 20% als Warengutschein.

Ich habe jetzt ein anderes Angebot von einem anderen Polstergeshäft bekommen, dieses liegt fast 1000€ unter unserem kaufpreis. Unsere Verkäufer sagt, dass das vergleichangebot genau gleich aufgeführt werden muss, allerdings sagt er auch dass die Garnitur im anderen Geschäft qualitativ schlechter ist. Als käufer kann man das nicht prüfen. er weiss es aber. Bitte um Antwort, wie die Sachlage aussieht