Hallo Leute. 

Erstmal vielen Dank für Eure Antworten.

Nun - ich habe NICHT vor auf den Kaufvertrag zu bestehen. Ich will die Hunde niemanden geben, der sie nicht will. Dennoch denke ich daran, eine Entschädigung - für anderweitig abgelehnte Interessenten und evtl. dadurch nicht zustande gekommene KV - einzufordern. Aber in welcher Höhe? 10% vom vereinbarten Kaufpreis? 

LG - die Bia

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@WieDieMutter - verschenken kommt überhaupt nicht in Frage! Warum? 
Ganz einfach - weil die Hunde jeden Cent wert sind! Außerdem überlegt sich so ein potentieller Käufer zweimal, ob er sich einen Hund anschaffen und ihn lieben und für ihn sorgen möchte. Wer sich einen Hund für `nen PfennigFuffzig anschafft, ist auch schneller dazu bereit, den Hund wieder "los zu werden" wenn es mal etwas "Ungemütlicher" wird. Ja... solche Leute gibt es - leider! 

@maewmaew - danke für Deine Antwort. So sehe ich das eigentlich auch! Stellt sich mir nun jedoch die Frage, soll ich auf den Kaufvertrag bestehen? Aber das könnte unter dem Strich den Hunden nicht zu Gute kommen. Oder soll ich eine Entschädigung einfordern, bloß in welcher Höhe?

LG die Bia

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@ altermann58 Erstmal HALLO!

Nein - google ist nicht defekt. Ich habe gegoogelt und bisher eher unzureichende Antworten gefunden. Teilweise wurde ich auch mit § überschüttet. Darum suchte ich hier die Möglichkeit, eine schlichtere und einfach geschrieben Antwort zu erhalten.

Zu Deinem Link: Erstmal danke. Ich habe ihn gelesen und bin nun dennoch nicht viel schlauer. Es steht zum Beispiel geschrieben:

[...]Ein häufiger Streitpunkt ist der Abbruch einer Berufsausbildung und daraus resultierende Arbeitslosigkeit. Das OLG Nürnberg hat hierzu festgestellt, dass grundsätzlich der Unterhaltsanspruch als verwirkt anzusehen ist, wenn ein volljähriges Kind die Ausbildung abbricht, sich aber keine neue Arbeitsstelle sucht und nun arbeitslos ist. Das Risiko der Arbeitslosigkeit bei Abbruch einer Ausbildung haben also nicht die Eltern zu tragen. Unterhalt wird in einem solchen Fall nur für eine angemessene Übergangszeit geschuldet. Dabei stellt die Frage nach der Angemessenheit stets eine Einzelfallentscheidung dar, die die genauen Umstände und Gründe des Abbruchs berücksichtigen muss[...]

----> Tja, und nun? Ausbildung wurde von der Tochter abgebrochen - nun muss mein Lebensgefährte also NICHT mehr zahlen? Oder doch noch eine Weile, um dem Kind die Möglichkeit zu geben, eine neue Ausbildung zu beginnen? Aber wie lange ist die Weile?

Hallo @BarbaraAndree - auch an Dich danke für den Link. Doch auch aus dem Text entstehen für mich neue Fragen - es steht zum Beispiel eher das Gegenteil zu dem Link von altermann58 drin:

[...]Beim Abbruch ihrer Erstausbildung kommt es für die Unterhaltspflicht nicht auf die Schuldfrage an. Auch wenn die Tochter die Ausbildung aus freien Stücken – also nicht schuldlos wegen Mobbings – abgebrochen hätte, stelle dies kein schweres Fehlverhalten dar, das den Unterhaltsanspruch entfallen lassen würde. Gerade Jugendlichen und jungen Erwachsenen müsse eine gewisse Orientierungsphase zugestanden werden. Nach Auffassung der Oberlandesrichter hat der einmalige Ausbildungsabbruch vorliegend daher keine negativen Konsequenzen für den Unterhaltsanspruch.[...]

---> Wie denn nun? Nun muss er DOCH weiter zahlen? Und wie lange dauert die sogenannte "Orientierungsphase"?

.....

Versteht Ihr nun, was ich meine? Googeln bringt mir nicht viel, wenn auf der Einen Seite das so geschrieben steht, auf einer anderen Seite jedoch das Selbe anders! Soweit war ich nämlich auch schon! Ich hatte mir hier darum eine Antwort von jemanden erhofft, der vll. schon PERSÖNLICH Erfahrungen dazu gesammelt hat!

LG die Bia

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Unser Kater wurde gestern kastriert und der Tierarzt meinte, es können ein Tag nach der Kastration noch Restsperma im Samenleiter sein, die zu einer Befruchtung unserer rolligen Katze reichen kann. Also wir halten die beiden vorsorglich noch getrennt.

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