Habe ein Prüfungzeugnis mit Noten, darin steht: Prüfungszeugnis über den ersten Teil der Abschlußprüfung, den ersten Ausbildungsabschnitt an der oben genannten Fachschule für Altenpflege besucht und den ersten Teil der staatlichen Abschlussprüfung abgelegt.

Ich habe das Berufpraktikumsjahr nicht beendet. Ausbibldung ist schon ca. 12 Jahre her.

Damals als ich in dieser Schule fragte welche Bezeichnung habe ich für meine Bewerbungen hieß es, ich darf mich Examinierte Altenpflegerin ohne staatliche Anerkennung benennen. Stimmt das noch so?