Hallo habe folgendes problem: wir wohnen in einer dachgeschosswohnung und die wohnung neben uns ist unbewohnt. die räume dort sind zum teil (3 von 5 räumen) vermietet als abstellräume. als wir vor 2 jahren einzogen, hat der vermieter schon angedeutet, dass er die 2 wohnungen (unsere und die wohnung nebenan) nach userem auszug zusammenlegen will. nun ist es aber so, dass wir in der nächsten zeit nicht umziehen wollen. wir haben einen unbefristeten mietvertrag mit gesetzlicher kündigungsfrist. meine frage: kann der vermieter uns einfach kündigen? weil er durch die zusammenlegung der beiden wohnungen und der anschliessenden vermietung dieser neuen wohnung(ca 100 m2) mehr einnahmen haben wird.

Die Kündigung muss die vom Vermieter geltend gemachten Gründe erkennen lassen. § 573 Abs. 2 BGB nennt beispielhaft 3 Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Kündigung:

Wirtschaftliche Verwertung Der Vermieter wird durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert, wodurch ihm erhebliche Nachteile drohen (sog. Verwertungskündigung). Bsp. Notwendige Sanierung eines Altbaus.

vielen dank für die hilfe