Hallo,

ich befinde mich seit 2011 in der Privat Insolvenz. Also seit gut 2 1/2 Jahren in der Wohlverhaltensperiode. Seit 01.09 habe ich nun einen Nebenjob der auf 450 EUR angemeldet ist. Meine Frage ist wie wird dies auf den pfändbaren Betrag angerechnet. Steuerklasse I ledig.