alles was mit fett gebacken wird kann man einfrieren,ohne fett trocknet zu schnell aus.
richtig hefeteig machen:auf 1 liter wasser 250gfett(margariene oder butter)und 250g zucker,2 1/2kilo mehl am besten type 550 und 250g hefe immer etws mehr hefe wegen dem fett da hat es die hefe schwer sich zuvermehren.ja und noch30g salz auch nicht bei die hefe geben sondern im mehl vermischen.der hefeteig ist fertig wenn er beim kneten nicht mehr an den fingern klebt.dise mischung ergibt 3,5kilo teig.wenn es zuviel wird,umrechnen.
bei ca50grad fängt die hefe an abzusterben.
nicht zu lange liegen lassen da wird der hefeteig sauer.
man kann hefeteig einfrieren aber nur ca.eine woche ,danach lässt die triebkraft der hefe nach.
normale schokolade kann man nehmen einfach schmelzen wie kovertüre.
margarine geht auch 100g margariene 100g zucker 100g mehl
quarkkuchen fällt immer soweit zusammen,wie man ihn eingefüllt hat.
normal zahlt man nur für die anfahrt.die abfahrt übernimmt der nächste mieter wieder als anfahrt.
dafür muss man die softwear haben.
an kann eine fingerprobe machen,wenn man leicht auf die oberfläche des kuchen drückt,und die delle wieder heraus kommt,ist der kuchen gar.
festkleben mit aprikosenmarmelade.die marmelade vorher kochen,sonst klebt sie nicht.nur aufkochen nehr nicht.
am besten weitzenmehl typ 405
ein altes hausmittel oder erfahrung ist!man hat lungenentzündung wenn sich beim athmen die nasenflügel mitbewegen.nicht lachen aber es stimmt.
pottasche und backpulver ist das gleiche,doppelkohlensaures natrium,hirschhornsalz darf nur in flachgebäck (plätzchen spekulatius verwendet werden weil es sonst nicht ganz verfliegt,und dann gesundheitsschädlich sein kann.backpulver wird nur künstlich hergestellt.
in deiner grösse sind die schönsten frauen.ein bisschen mehr selbstbewustsein würde ich dir raten,ich bin selbst bloss 1,70
in der probezeit kann dir morgens ,für abends gekündigt werden.guck mal in den arbeitsvertrag,dort steht bestimmt,das dir morgens für abends gekündigt werden kann.tägliche kündigung ohne angabe von gründen.