Hallo! Am Ende des Supermarkt-Einkaufs wollte die Kassiererin in meinen Rucksack schauen. Als ich ihr sagte, dass sie dazu kein Rechtsrecht habe, sagte sie, dass es unwichtig sei und dass sie es prüfen würde.

Ich zeigte ihr meine Tasche und sie bat mich, etwas hineinzuheben und darunter zu schauen. Ich wollte mit dem Manager sprechen, weil er äußerst unhöflich war. Aber ich konnte es nicht so lang erwarten, weil er zu spät kam. Ich kam nach Hause und beschwerte mich an Zentrale.

In meiner Beschwerde habe ich gesagt, dass sie unhöflich zu mir war, dass sie gegen das Gesetz verstoßen hat und dass die deutschen Frauen vor mir wurden nicht kontrolliert zwar eine Tasche (kleiner als meine) hatten, sondern nur meine.

Einen Monat später sagte der Manager zu mir: „Du verleumdest uns (hauptgrund Herkunft benennen), du hast unsere Mitarbeiterin beleidigt“ und gab mir ein Hausverbot. Ich wurde misshandelt, verleumdet und mit Verbot belegt.

Wie kann das wahr sein? Wie kann er so ein Verbot formulieren, ohne mir zu fragen was passiert ist? Hat es Sinn, sich noch einmal bei der Zentrale zu beschweren?