Guten Abend, habe eine Ladung zum Strafantritt erhalten ( 30 Tage ). Diesen hätte ich binnen einer Woche seit zustellung der Ladung anzutreten.Die Wochenfrist ist morgen.Nun habe ich zwei Fragen an Sie,vielleicht können Sie mir weiter helfen.Die Ladung ist mit der normalen Post eingegangen-also nicht per Einschreiben-ist das korrekt? Kann ich die Haft noch verhindern-wenn ja,auf welchem Wege?

MfG Claus B.