Hallo, ich habe folgende Frage zum GmbH-Recht:
Kann ein Gesellschafter seine Stammeinlage für die Gründung einer GmbH dadurch bewirken, dass er einen an die Bank sicherungsübereigneten PKW als Sacheinlage einbringt? Bei einer Sicherungsübereignung ist ja nicht der Gesellschafter, sondern die Bank (zumindest bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises) der rechtliche Eigentümer des Pkw.
Ich danke im Voraus